AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Vermietung des Ferienhauses „YOU WILL FIND am Gregorhof“

Stand: 03. Oktober 2026

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§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für die Vermietung des Ferienhauses „YOU WILL FIND am Gregorhof“, Ratzendorf 4, 9572 Deutsch-Griffen, Kärnten (das „Haus“), samt Terrasse und Garten. Teich, Wiesen, Wald und Spazierwege des Gregorhofs darf der Gast mitbenützen; sie sind nicht mitvermietet und bleiben naturbelassen (§ 10). Die AGB gelten für Aufenthalte zu Urlaubs- und Erholungszwecken, für Retreats, Tagungen & Offsites sowie für Foto- und Filmaufnahmen.
  2. Für Hochzeiten, Feiern und andere Veranstaltungen gilt zusätzlich ein eigener Eventvertrag. Er geht diesen AGB vor, wo er etwas anderes regelt.
  3. Bei Buchungen über Airbnb, Booking.com, Vrbo oder andere Plattformen gelten für Zahlung, Kaution und die Höhe der Stornogebühren die Bedingungen, die bei der Buchung auf der Plattform angezeigt werden. Im Übrigen gelten diese AGB und die Hausordnung, soweit sie dem Gast vor der Buchung zugänglich waren; § 6 Abs. 3, 5 und 9 gelten auch für Plattformbuchungen.
  4. Die Hausordnung (abrufbar unter [Link], auch im Gästehandbuch) ist Teil des Vertrags.

§ 2 Vertragspartner

  1. Vermieter ist [Firma und Rechtsform], [Anschrift], E-Mail: [E-Mail], Telefon: [Telefon] (der „Vermieter“).
  2. Der Vermieter wird bei Buchung, Kommunikation, Zahlungsabwicklung und Gästebetreuung von HotelScale - Werbeagentur Mario Brenner, Drautalstraße 48, 9061 Klagenfurt, Österreich - vertreten. HotelScale handelt im Namen und auf Rechnung des Vermieters.
  3. Vertragspartner ist die Person, die bucht (der „Gast“). Sie muss bei der Buchung mindestens 21 Jahre alt sein und während des Aufenthalts selbst im Haus wohnen. Sie bucht für alle Mitreisenden, sorgt dafür, dass alle Mitreisenden diese AGB und die Hausordnung einhalten, und haftet nach § 9 Abs. 6 auch für Schäden, die Mitreisende oder ihre Besucher schuldhaft verursachen.
  4. Bucht ein Unternehmen, etwa für eine Tagung oder ein Offsite, ist das Unternehmen Vertragspartner; es nennt eine verantwortliche Person, die die Voraussetzungen nach Absatz 3 erfüllt.

§ 3 Buchung und Vertragsschluss

  1. Die Beschreibung des Hauses auf der Website und in Inseraten ist Grundlage des Vertrags; Preise und Verfügbarkeit sind bis zur Buchung freibleibend. Mit der Buchung auf der Website gibt der Gast ein verbindliches Angebot ab, an das er 2 Werktage ab Eingang gebunden ist. Anfragen per E-Mail oder Telefon sind unverbindlich; der Vermieter antwortet darauf mit einem Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchung annimmt; die Annahme bestätigt er per E-Mail.
  2. Das Haus wird für höchstens 10 Personen vermietet, Kinder eingerechnet. Mehr Personen dürfen nicht übernachten. Tagesbesuch ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters erlaubt.
  3. Der Mindestaufenthalt beträgt 3 Nächte, in Schulferien und über Feiertage bis zu 7 Nächte. Maßgeblich ist die Angabe bei der Buchung.
  4. Retreats, Tagungen & Offsites, Foto- und Filmaufnahmen sowie Veranstaltungen bietet der Vermieter auf Anfrage einzeln an. Preis, Leistungen und Bedingungen stehen im Angebot; es geht diesen AGB vor, wo es etwas anderes regelt.

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§ 4 Preise und Zahlung

  1. Alle Preise gelten in Euro für das ganze Haus pro Nacht, inklusive Umsatzsteuer. Enthalten sind Bettwäsche, Handtücher, Brennholz, Strom, Wasser, Heizung und WLAN. Die Endreinigung ist im Preis enthalten. Bei der Buchung wird der Gesamtpreis inklusive Endreinigung und Aufenthaltsabgabe angezeigt.
  2. Zusätzlich sind die gesetzlichen Abgaben pro Person und Nacht zu zahlen, ab 1. November 2026 die Aufenthaltsabgabe nach dem Kärntner Aufenthaltsabgabegesetz von 4,50 €. Befreit sind nach dem Gesetz unter anderem Jugendliche bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie 16 werden, und berufliche Aufenthalte mit mehr als 2 Nächten. Ändert sich die Abgabe, gilt der jeweils gesetzliche Betrag.
  3. Bei Direktbuchungen ist eine Anzahlung von 50 % des Gesamtpreises binnen 7 Tagen nach der Buchungsbestätigung fällig, der Rest bis 30 Tage vor der Anreise. Geht die Buchung weniger als 30 Tage vor der Anreise ein, ist der Gesamtpreis sofort fällig. Bezahlt wird per Kreditkarte über das Buchungssystem oder per Überweisung.
  4. Zahlt der Gast nicht fristgerecht, setzt der Vermieter eine Nachfrist von 7 Tagen. Verstreicht auch sie, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und die Stornogebühren nach § 6 verlangen.

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§ 5 Kaution

  1. Der Gast hinterlegt für Aufenthalte eine Kaution von 1.500 €, zu Silvester sowie bei Foto- und Filmaufnahmen 2.500 €. Für Foto- und Filmaufnahmen weist er zusätzlich eine Produktionshaftpflichtversicherung nach. Für Veranstaltungen regelt der Eventvertrag die Kaution. Bei Buchungen durch Unternehmen kann der Vermieter auf die Kaution verzichten.
  2. Die Kaution wird frühestens 2 Tage vor der Anreise als Vorautorisierung auf der Kreditkarte des Gastes reserviert oder bis 7 Tage vor der Anreise überwiesen. Bei Plattformbuchungen gelten die Regeln der Plattform.
  3. Der Vermieter gibt die Kaution binnen 7 Tagen nach der Abreise frei oder zahlt sie zurück. Stellt er Schäden fest, behält er nur einen angemessenen Betrag bis zur Abrechnung nach Absatz 4 zurück.
  4. Der Vermieter darf von der Kaution abziehen, wofür der Gast nach § 9 Abs. 6 haftet: Schäden über die normale Abnutzung hinaus, fehlendes Inventar sowie Reinigung über die übliche Endreinigung hinaus (etwa nach Rauchen im Haus oder grober Verschmutzung), jeweils nach tatsächlichem Aufwand. Er teilt Abzüge binnen 14 Tagen nach der Abreise mit Fotos und Belegen oder einem Kostenvoranschlag mit.
  5. Die Kaution begrenzt die Haftung des Gastes nicht. Übersteigt ein Schaden die Kaution, kann der Vermieter den Rest gesondert verlangen.

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§ 6 Stornobedingungen

  1. Kein Rücktrittsrecht nach FAGG. Weil das Haus für bestimmte Tage gebucht wird, besteht kein Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG). Der Gast kann aber jederzeit nach diesen Bedingungen stornieren.
  2. Stornierung durch den Gast. Der Gast kann schriftlich oder per E-Mail an info@gregorhof.at stornieren, bei Plattformbuchungen auch über die Plattform; -maßgeblich ist der Eingang beim Vermieter. Je nach Zeitpunkt fallen folgende Stornogebühren an, berechnet vom Mietpreis ohne Endreinigung, Aufenthaltsabgabe und Kaution:
    - bis 30 Tage vor der Anreise: 50 %
    - 29 bis 8 Tage vor der Anreise: 70 %
    - ab 7 Tagen vor der Anreise und bei Nichtanreise: 90 %
  3. Weitervermietung. Kann der Vermieter das Haus für den stornierten Zeitraum ganz oder teilweise weitervermieten, rechnet er die Einnahmen und ersparte Aufwendungen auf die Stornogebühr an und teilt dem Gast mit, was er angerechnet hat.
  4. Umbuchung. Bis 30 Tage vor der Anreise kann der Gast einmal kostenfrei auf einen freien Termin umbuchen, der innerhalb von 12 Monaten nach dem ursprünglichen Anreisetag beginnt. Es gelten Preis und Mindestaufenthalt des neuen Termins. Storniert der Gast den neuen Termin, gilt Absatz 2, gerechnet ab dem neuen Anreisetag, mindestens aber 40 %. Weitere Umbuchungen sind nach Verfügbarkeit möglich; ein Anspruch darauf besteht nicht.
  5. Ersatzgast. Der Gast kann bis 7 Tage vor der Anreise eine Ersatzperson nennen, die den Vertrag zu denselben Bedingungen übernimmt und die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 3 erfüllt. Dann fällt keine Stornogebühr an.
  6. Vorzeitige Abreise. Reist der Gast früher ab, bleibt der volle Mietpreis geschuldet; Absatz 3 gilt entsprechend.
  7. Versicherung. Der Vermieter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
  8. Rücktritt durch den Vermieter. Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Gast trotz Nachfrist nicht zahlt (§ 4 Abs. 4), bei der Buchung wesentliche Angaben falsch macht (etwa zur Zahl der Gäste, zum Mindestalter nach § 2 Abs. 3 oder zum Zweck des Aufenthalts) oder nachweislich eine Veranstaltung ohne Eventvertrag plant, etwa durch Einladungen oder Ticketverkauf. Hat der Gast den Rücktritt verschuldet, gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend; maßgeblich ist der Zeitpunkt des Rücktritts.
  9. Höhere Gewalt. Machen Naturereignisse, behördliche Sperren oder Reiseverbote den Aufenthalt unmöglich, oder wird das Haus etwa durch Brand oder Wasserschäden unbenutzbar, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen für nicht genutzte Nächte werden dann erstattet. Persönliche Gründe des Gastes wie Krankheit sind keine höhere Gewalt.

§ 7 An- und Abreise, Gästemeldung

  1. Anreise ist ab 15 Uhr, Abreise bis 10 Uhr. Den Code für die Schlüsselbox erhält der Gast vor der Anreise, sobald der Mietpreis und, soweit vereinbart, die Kaution bezahlt sind und der Online-Check-in erledigt ist.
  2. Der Gast übermittelt vor der Anreise über den Online-Check-in die Daten aller Mitreisenden, die für die gesetzliche Gästemeldung nach dem Meldegesetz und für die Aufenthaltsabgabe nötig sind.
  3. Das Haus liegt allein auf einer kurvigen Bergstraße. Von November bis April ist Winterausrüstung nötig (Winterreifen, bei Schnee Ketten).
  4. Der Gast verlässt das Haus aufgeräumt: Geschirr gespült, Müll getrennt, Kühlschrank geleert. Die Endreinigung übernimmt der Vermieter.

§ 8 Nutzung des Hauses und Hausordnung

  1. 1. Es gilt die Hausordnung, insbesondere:
    - höchstens 10 Personen; Besuch nur mit Zustimmung des Vermieters
    - keine Partys und Veranstaltungen ohne Eventvertrag; im Freien Ruhe von 22 bis 7 Uhr
    - Rauchverbot im ganzen Haus
    - Feuerwerk, Himmelslaternen und offenes Feuer außerhalb von Kamin und Feuerschale sind auf dem ganzen Grundstück verboten
    - die Gedenkstätte neben dem Haus darf nicht betreten werden
    - Haustiere: nach Absprache gegen Gebühr
  2. Der Gast behandelt Haus, Inventar und Grundstück pfleglich. Mängel und Schäden meldet er sofort, damit sie behoben werden können.
  3. Verliert der Gast schuldhaft einen Schlüssel, trägt er die Kosten für Ersatz und, falls nötig, für den Tausch des Schlosses.
  4. Der Vermieter oder von ihm Beauftragte dürfen das Haus bei Gefahr sofort, sonst nach Absprache betreten.
  5. Bei schweren Verstößen, etwa Überbelegung, einer Party ohne Eventvertrag oder einer Gefährdung von Personen oder Haus, kann der Vermieter den Vertrag sofort auflösen. Der Gast muss das Haus dann unverzüglich verlassen. Hat der Gast die Auflösung verschuldet, bleibt der Mietpreis geschuldet, abzüglich ersparter Aufwendungen und Einnahmen aus einer Weitervermietung.

§ 9 Haftung

  1. Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden, die er oder Personen, für die er einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen.
  2. Für sonstige Schäden, insbesondere Sach- und Vermögensschäden, die der Vermieter oder Personen, für die er einzustehen hat, nur leicht fahrlässig verursachen, haftet der Vermieter nicht. Das gilt nicht für die Verletzung von Hauptpflichten, insbesondere der Pflicht, das Haus im vereinbarten Zeitraum in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung zu stellen, und nicht für die Haftung für eingebrachte Sachen nach den §§ 970 ff ABGB, soweit diese anwendbar sind.
  3. Kurze Ausfälle von Strom, Wasser, Heizung, Internet oder Zufahrt durch Wetter oder Dritte behebt der Vermieter so rasch wie möglich. Gewährleistungsrechte des Gastes bleiben unberührt.
  4. Leistungen Dritter, die der Gast selbst bucht oder die das Gästehandbuch empfiehlt (etwa Skigebiet, Restaurants, Ausflüge), erbringt der jeweilige Anbieter in eigener Verantwortung.
  5. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bewahrt der Gast selbst sorgfältig auf.
  6. Der Gast haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er, Mitreisende oder Besucher schuldhaft verursachen. Der Vermieter empfiehlt eine private Haftpflichtversicherung.

§ 10 Sicherheit: Teich, Natur und Ausstattung

Der Gregorhof liegt allein in 28 Hektar Wald und Wiese. Diese Natur hat Gefahren, die der Gast kennen muss. Der Gast gibt diese Regeln vor der Anreise an alle Mitreisenden weiter.

  1. 1. Naturteich. Der Teich ist nicht eingezäunt, nicht beaufsichtigt und kein überwachtes Badegewässer; seine Wasserqualität wird nicht geprüft. Ufer können rutschig sein, der Grund ist uneben und nicht einsehbar, das Wasser ist kalt. Daher gilt:
    - Wer im Teich badet oder sich am Ufer aufhält, tut das eigenverantwortlich und muss mit den beschriebenen natürlichen Gegebenheiten rechnen.
    - Kinder dürfen sich nur unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen am Teich und in seiner Nähe aufhalten. Die Aufsichtspflicht liegt bei Eltern und Begleitpersonen.
    - Nicht springen, nicht allein, nicht bei Dunkelheit und nicht nach Alkohol baden.
    - Eisflächen dürfen nicht betreten werden.
  2. Wald, Wiesen und Wege. Gelände und Spazierwege sind naturbelassen, teils steil und uneben, im Winter nicht geräumt. Zufahrt wird im Winter geräumt und gestreut. Es gibt Wildtiere und Zecken. Bitte auf den Wegen bleiben und den Wald bei Sturm, Eis und Schneebruch meiden. Gäste nutzen Gelände und Wege eigenverantwortlich und müssen mit diesen natürlichen Gefahren rechnen.
  3. Quellwasser. Das Wasser im Haus stammt aus eigenen Quellen. Es wird regelmäßig nach der Trinkwasserverordnung untersucht. Ändern sich Farbe, Geruch oder Geschmack, bitte nicht trinken und sofort melden.
  4. Kamin und Feuerschale. Nur mit dem bereitgestellten Holz heizen und Feuer nie unbeaufsichtigt lassen. Asche nur in den Metalleimer. Die Feuerschale nur an ihrem Platz nutzen, nicht bei starkem Wind und nicht, wenn die Behörde wegen Waldbrandgefahr Feuer verbietet. Feuerlöscher und Löschdecke befinden sich im Haus.
  5. Ausstattung. Fitnessgeräte, Yogamatten, Spielgeräte, Soundanlage und E-Ladestation werden nach Anleitung genutzt, Kinder nur unter Aufsicht. Die E-Ladestation nur mit geeignetem, unbeschädigtem Kabel nutzen.
  6. Diese Regeln beschreiben Gefahren und Pflichten der Gäste. Sie schränken die Haftung des Vermieters nicht über § 9 hinaus ein.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt österreichisches Recht.
  2. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das für Deutsch-Griffen sachlich zuständige Gericht zuständig.
  3. Für online geschlossene Verträge ist die Internet Ombudsstelle (www.ombudsstelle.at) eine zuständige Schlichtungsstelle. Ob der Vermieter an einem Schlichtungsverfahren teilnimmt, teilt er im Streitfall schriftlich mit.
  4. Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten zur Abwicklung des Vertrags, für die gesetzliche Gästemeldung und für die Aufenthaltsabgabe. Details stehen in der Datenschutzerklärung auf [Website].
  5. Änderungen dieser AGB gelten nur für künftige Buchungen.
  6. Diese AGB gibt es auf Deutsch und Englisch. Gegenüber Unternehmern gilt bei Abweichungen die deutsche Fassung.

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